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Kultur- & Sportförderung

Kulturförderungen

Zuschüsse können an Institutionen wie zum Beispiel Kulturvereine, Initiativen oder Gruppen ausgereicht und auch für Projekte vergeben werden. Voraussetzung ist, dass ein Zuschussantrag zum 1.10. des Vorjahres vorliegt, die Förderkriterien sowie die Zuwendungsrichtlinien erfüllt sind. Über Zuschüsse bis 20.000 Euro entscheidet die 1. Bürgermeisterin, darüber hinausgehende Beträge werden vom Haupt- und Finanzausschuss oder Marktgemeinderat beschlossen.

Grundförderung

Förderung ortsansässiger Kulturvereine

Sonderförderung

Kulturprojekte in den Bereichen Heimat- und Brauchtumspflege, Geschichts- und Erinnerungskultur, Kleinkunst, Bildende Künste, Jugendkultur, Literatur, Film und Medien, Darstellende Künste, Musik

Kulturprojekte, die in Garmisch-Partenkirchen statt finden

Jubiläumsförderung

Vereine, die ihr 25- Jähriges, 50-Jähriges oder 75- Jähriges in dem entsprechendem Förderjahr feiern

Jugend

Projekte, entwickelt und eingereicht von Jugendlichen aus dem Ort.

Hier finden Sie die aktuellen Formulare. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese für Ihre Anträge und Verwendungsnachweise.

Auf Ihrem Computer gespeicherte Versionen sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Antrag Grundförderung
Antrag Sonderförderung
Antrag Jubiläumsförderung
Verwendungsnachweis
Hinweisblatt Datenschutz

Kooperationen

Die Verwaltung ermöglicht kulturelles Gestalten auch durch Kooperationen, in die es inhaltliche Impulse, organisatorische Unterstützung, Vernetzungen und vieles mehr einbringt. Bei projektbezogenen Kooperationen ist eine Mitfinanzierung möglich.

GAP.beinand

Ihr wollt Euer Projekt nicht alleine veranstalten und Euch lieber mit den heimischen Kulturschaffenden vernetzen? Dann macht bei „GAP.beinand – Kulturfestival für alle“ mit.

Der Bezirk Oberbayern und der Markt Garmisch-Partenkirchen fördern inkluisve, vernetze und innovative Projekte im Rahmen von Gap.beinand. Ihr gestaltet den Inhalt – wir fördern Infrastruktur (Technik, Raummiete), Projektinhalte und veranstalten alles unter einem gemeinsamen Kommunikationsdach.

Bei dem Mitmachfestival, das vom 14.-17.07.2022 stattfinden soll, freuen wir uns auf alle Projektideen, die den inklusiven Gedanken des ZAMMA Nachfolgeprojekts in sich tragen. Es ist ein Mitmachfest für alle.

voraussichtlicher Zeitplan:

01.02.2024            –  Einreichen Antrag Projekt-Bewerbung
vorauss. 05.2024  – Unterzeichnung Kooperations-Vertrag
17.-21.07.2024     – „GAP.beinand – Kulturfestival für alle“

Weitere Fragen richten Sie gerne an kultur@gapa.de
Weitere Informationen zu GAP.beinand findet Sie unter www.gap-beinand.de

Projekt-Bewerbung für GAP.beinand 2024

KünstlerIn
Stichtag 1.10. –> Einreichen Förderanträge bei der Hauptverwaltung (schriftlich einzureichen Haupt- und Ordnunsgamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen

Verwaltung
Anmeldung der in Summe eingereichten Förderbegehren für die Haushaltsberatungen

Marktgemeinderat:
Verabschiedung Haushalt im Frühjahr

Verwaltung
Prüfung der Anträge, Verfassen von Entscheidungsvorlagen für die 1. Bürgermeisterin oder die entsprechenden Gremien wie Finanzausschuss (20.000 Euro – 30.000 Euro) oder Marktgemeinderat (ab 30.000 Euro). Vorberatend wirkt bei den höheren Summen der Kulturbeirat.

Ausstellen und Versand der Förderbescheide

KünstlerIn
Durchführung der Veranstaltung, Einreichen von Rechnungen in Form des Verwendungsnachweises an das Haupt- und Ordnungsamt bis maximal Januar des neuen Jahres (nur Sonderförderanträge)

Verwaltung
Auszahlung der Fördersumme (Wir sind gerne bereit, nach Vorlage entsprechender Angebote oder Teilrechnungen, Förderbeträge anteilig auszuzahlen.

Beratung durch die Fachkraft für Kultur

Allgemeine Kontaktadresse

Markt Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 1 – 82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. 08821/910-3234 – Fax 08821/910-3000
E-Mail kultur@gapa.de

 

Themen

Fördermöglichkeiten

Veranstaltungsstätten im Ort

Veranstaltungsanmeldung

Kommunikation / Marketing

Weiterbildung

Ideen

Vernetzung

Grundlage der Kulturförderung sowie der Bearbeitung stellen die vorläufigen Richtlinien sowie das Kulturelle Leitbild des Marktes Garmisch-Partenkirchen dar.

VISION aus dem Kulturellen Leitbild:
„Unsere kulturelle Landschaft prägt wie die Natur, die Erholung und der Sport den Markt Garmisch-Partenkirchen. Wir bieten unseren Bürger*innen und unseren Besucher*innen ein vielfältiges Angebot. Bräuche und lebendige Traditionspflege sowie unsere Künstlerpersönlichkeiten, Michael Ende und Richard Strauss, bilden dabei die Basis unserer kulturell-künstlerischen Identität. Die Kooperation und die Vernetzung unter den Kulturakteuren sowie die zeitgemäße Vermittlung des kulturellen Angebots vor allem an jüngere Zielgruppen zeichnet unsere Kulturarbeit aus.“

Am 24. September wurde das Kulturelle Leitbild sowie der Kulturentwicklungsplan für den Markt Garmisch-Partenkirchen im Marktgemeidenrat verabschiedet.

An dieser Stelle möchten wir uns ausdrücklich bei den örtlichen Kulturschaffenden, die im Rahmen von Einzelinterviews und einem Workshop maßgeblich an der Entstehung des Leitbilds beteiligt waren, bedanken. Unser Dank gilt auch den Experten der Agentur actori, die den Entwicklungsprozess professionell begleitet haben.
Die Verwaltung des Marktes Garmisch-Partenkirchen wird den Maßnahmenkatalog, der aus den Leitlinien, Zielen und Handlungsfeldern abgeleitet wurde, Zug um Zug umsetzen.

Auch wenn wir die traditionelle Brauchtumskultur und die Künstlerpersönlichkeiten Richard Strauss und Michael Ende als die drei wichtigsten Säulen unseres kulturellen Selbstverständnisses identifiziert haben, soll Kultur in Garmisch-Partenkirchen natürlich auch in Zukunft so vielfältig bleiben wie unser kulturelles Erbe und die Menschen, die hier leben. Auf Projekte der Jugendkultur wird ein besonderes Augenmerk gelegt.

(Garmisch-Partenkirchen, 14.10. 2020)

 

Vorläufige Richtlinien zur Unterstützung der Kulturarbeit
Kulturelles Leitbild
Kriterien für die Sonder- und Projektförderung nach dem Kulturellem Leitbild

Auf die Förderung durch den Markt Garmisch-Partenkirchen ist in allen Veröffentlichungen (Einladungskarten, Plakate, Presseinfos, Homepages, Informationsbroschüren etc.) gut sichtbar hinzuweisen. Dabei ist das Hoheitszeichen des Marktes Garmisch-Partenkirchen mit einem entsprechenden Zusatz zu verwenden.

Hoheitszeichen Markt Garmisch-Partenkirchen

Informationen für Geförderte

Der Markt Garmisch-Partenkirchen erhebt, verarbeitet und nutzt die im Rahmen des gesamten Förderverfahrens erforderlichen personen- und projektbezogenen Daten gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bayerischen Datenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung, insbesondere werden diese Daten an die mit dem Zuwendungsverfahren befassten Gremien weitergegeben. Bei Vorlagen im Kulturbeirat, Haupt- und Finanzauschuss können Vor- und Nachname beziehungsweise Name der Einrichtung, Höhe der Zuwendung, Zuwendungszweck und Projektname sowie bei Bedarf weitere Angaben zum Inhalt und zur Finanzierung des Projekts beziehungsweise der Einrichtung in öffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen genannt werden. Bei Antragsverfahren mit Jurybeteiligung oder Beratungsgremien werden sämtliche Antragsunterlagen (mit Anlagen) den entsprechenden Juror*innen oder Berater*innen zur Verfügung gestellt.

Zudem können, im Falle einer Förderung, Vor- und Nachname bzw. Name der Einrichtung, Höhe der Zuwendung, der Zuwendungszweck / Projektname und gegebenenfalls Jurybegründungen zum Beispiel auf www.buergerservice.gapa.de veröffentlicht sowie zur Verfügung gestellte Materialien (zum Beispiel Projektfotos) im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von der Fachkraft für Kultur verwendet werden.

Geförderte Projekte

  • Antragsfrist jeweils der 1.10. des Vorjahres
  • Grundförderung in Höhe von 250 Euro
  • Nachweis: Satzung des Vereins

Grundförderung 2021
Grundförderung 2022
Grundförderung 2023
Grundförderung 2024

  • Antragfrist 1.10. des Vorjahres
  • Anträge über 20.000 Euro werden den zuständigen Gremien (Kulturbeirat, Haupt- und Finanzausschuss, Gemeinderat) vorgelegt
  • Anträge unter 20.000 Euro werden dem Kulturbeirat zur Einschätzung und Bewertung vorgelegt, Entscheidung über Mittelhöhe über Kriterien des Kulturellen Leitbildes durch die 1. Bürgermeisterin

Sonderförderung 2021
Sonderförderung 2022
Sonderförderung 2023
Sonderförderung 2024

  • Antragfrist ganzjährig möglich
  • begelitete vom Jugendbeirat
  • Anträge werden vom JUgenbeirat, Gemeindejugendpflege, 2. Bürgermeisterin und Fachkraft für Kultur diskutiert

 

2021

  1. „Hühner am Gröben“ // 800 Euro- Mittelschule am Gröben
  2. „Selbstporträt von Christopher und Julian“ // Grafitti-Projekt / Umsetzung mit der Gemeindejugendpflege

Sportförderung

  • Antragsfrist für die Allgemeine Sportförderung: 1. März des Jahres
  • Insgesamt wurden im Jahr 2022 100.000.- € für die allgemeine Sportförderung des Marktes bewilligt.

Liste der Vereine – Allgemeine Sportförderung 2022

  • Antragsfrist für die Sportsonderförderung: 1. Oktober des Vorjahres

 

Liste der Vereine – Sportsonderförderung 2018 – 2022

Sportförderung - Formulare Sportstätten

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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