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Digitales Amtsblatt

4. März 2025
| 2025_022

Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

Eine Zustellung an:            Herrn

Perederin Denis für die Grundstücksgemeinschaft Peredin/

Strizhak ul. Novotcheremushkinskaya

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wohnhaft in:                     d. 44, k. 2, kv. 127

117418 Moskau

Russland

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ist nicht möglich.

 

Die Bescheide vom 14.09.2017, mit AZ.: 8035-10, vom 23.01.2018, mit

AZ.: 8035-10 und der Zweitwohnungssteuerbescheid vom 31.01.2022, Az.: 8035-2 sowie der Änderungsbescheid vom 29.11.2024, mit AZ.: 8035-2

konnten daher nicht zugestellt werden.

Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die o.g. Schriftstücke beim Markt Garmisch-Partenkirchen, im Steueramt, Zimmer Nr. 1.39 aufliegen und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden können.

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs.5 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw.

Art.15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Garmisch-Partenkirchen, den 04.03.2025

 

gez.
Sebastian Sailer
Leiter Steueramt

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