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Digitales Amtsblatt

12. Dez. 2025
| 2025_118

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung: Erlass eines Betretungs-, Befahrungs- und Aufenthaltsverbots nach Art. 26 Abs. 2 LStVG

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung: Erlass eines Betretungs-, Befahrungs- und Aufenthaltsverbots nach Art. 26 Abs. 2 LStVG

Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt folgende Allgemeinverfügung: 

Im Bereich des Anwesens Gsteigstraße 22a (öffentlicher Fußweg) stehen mehrere Eschen die durch das Eschentriebsterben stark geschädigt sowie umsturzgefährdet sind. Zu den erforderlichen Fällarbeiten sowie zu weiteren Sicherungsaufgaben wird auch der Einsatz eines Helikopters erforderlich sein. Um diese Arbeiten und die nötigen Helikopterflüge gefahrlos zu ermöglichen, wird folgendes angeordnet:

 

  1. Das Betreten, Befahren sowie der Aufenthalt des zu sperrenden Bereiches und zwar in folgenden Grenzen:  Teilbereiche der Fl.Nrn. 741/0, 747/2, 751/1, 2683/3, 2695/0 und 2696/0 Gemarkung Partenkirchen gemäß beiliegender Übersichtskarte ist Dienstag 16.12.2025 von 07.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr verboten.

 

Die beiliegende Übersichtskarte ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

 

  1. Ausgenommen vom Betretungs- Befahrungs- und Aufenthaltsverbot sind die mit Fäll- und Sicherungsarbeiten beauftragten Personen, sowie Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden.

 

  1. Die sofortige Vollziehung der Nrn. 1 und 2 wird angeordnet.

 

  1. Die Allgemeinverfügung tritt mit unter Punkt 1 genanntem Datum in Kraft.

 

Die Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.

251216 Plan Betretungsverbot

gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin

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