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Digitales Amtsblatt

19. März 2025
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen für das Haushaltsjahr 2025

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen für das Haushaltsjahr 2025

 

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Garmisch-Partenkirchen folgende Haushaltssatzung:

 

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                            103.036.100 EUR

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                             47.302.400 EUR

 

ab.

§2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

 

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.247.000 EUR festgesetzt.

 

§4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Gewerbesteuer 400 v.H.

 §5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.500.000 EUR festgesetzt.

 

§6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.

 

 

Nachrichtlich:

Mit der am 14.11.2024 beschlossenen und am 06.12.2024 bekanntgemachten Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Garmisch-Partenkirchen (Hebesatzsatzung) vom 15.11.2024 hat der Markt Garmisch-Partenkirchen die Hebesätze für die Grundsteuer wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
  2. a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
  3. b) für die Grundstücke (B) 730 v.H.

 

 

II.

 Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mit Bescheid vom 18.03.2025 (Az. 33-9410) die genehmigungspflichtigen Bestandteile der vom Marktgemeinderat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt.

 

III.

Die Haushaltssatzung 2025 liegt samt Haushaltsplan und Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, Zimmer 1.05, innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

 

Garmisch-Partenkirchen, 19.03.2025

 

Markt Garmisch-Partenkirchen

 

gez.

Elisabeth Koch

Erste Bürgermeisterin

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