Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2
Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2

Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

  • Bauernmarkt
  • Direktvermarkter
  • Direktvermarktung
  • Jahrmarkt
  • Marktstand
  • Spezialmarkt
  • Weihnachtsmarkt
  • Wochenmarkt
Stand: 05. November 2025

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ansprechpartner

No Ansprechpartner found.

Verfahrensablauf

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: