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Gewerbezentralregister-Auszug

Gewerbezentralregister-Auszug

Bürger bzw. Gewerbetreibende (natürliche oder juristische Personen), die einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen, können dies beim Einwohnermeldeamt persönlich beantragen.

Gewerbezentralregisterauszüge werden i.d.R. für behördliche oder private Zwecke benötigt.

 

Wie erhalte ich einen Gewerbezentralregister-Auszug?

  • Persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Einwohnermeldeamt
  • Wird der Antrag stellvertretend für eine juristische Person gestellt, so ist bei Antragstellung zwingend ein aktueller Handelsregister-Auszug vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt durch die gesetzliche Vertretung der juristischen Person. Die Vertretungsberechtigung muss aus dem Handelsregister hervorgehen
  • Direkt online unter: BfJ (Bürgerdienste) (bund.de)
  • Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte dritte Person, welche nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist nicht möglich.
  • Ist das GZR für eine Behörde oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt (Belegart O), benötigen wir die Anschrift und ggf. das dortige Aktenzeichen bzw. den Verwendungszweck
  • Dauer: ca. 2 – 3 Wochen

 

Gebühren für die Ausstellung:

  • Die Gebühr für ein einen Gewerbezentralregisterauszug beträgt EUR 13,–.
08821/ 910 -3104
Herr Matthias Emmerich

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