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Friedhofsangelegenheiten
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Ansprechpartner für alle Friedhofsfragen
Informationen über das Bestattungswesen
Informationen zu der Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung
Überführungserlaubnis (Änderung seit dem 01.08.2016)Für eine Leichenüberführung nach Auswärts (über die Ortsgrenze des Marktes Garmisch-Partenkirchen) ist durch den Bestatter oder Leichenüberführer die Vorfahrtpflicht auf dem Friedhof gemäß §3 Leichenverordnung verpflichtend einzuhalten.Die Vorfahrtpflicht kann nur während folgender Zeiten auf den Friedhöfen erfüllt werden:Montag bis Donnerstag von 08.00 – 11.45 Uhr und von 13.00 – 15.45 Uhr, Freitag von 08.00 – 11.45 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Vorfahrtpflicht und damit eine Überführung außerhalb von Garmisch-Partenkirchen nicht möglich. Die Vorfahrt ist am darauffolgenden Werktag vorzunehmen.Eine Mithilfe des Friedhofwärters bei der Einsargung gegen Gebühr ist nur noch bei einer Abholung am Friedhof möglich.Für eine vorgesehene Feuerbestattung ist von der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen zusätzlich das Einverständnis einzuholen.
Bitte beachten Sie auch Folgendes:
Die Überführungspapiere erhalten Sie während der allgemeinen Dienstzeiten des Marktes Garmisch-Partenkirchen von der Friedhofverwaltung im Rathaus. Ansonsten benutzen Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt „Anmeldung eines Sterbefalls für den Friedhof“ (kann hier heruntergeladen werden) und übergeben dieses zusammen mit einer Kopie der Todesbescheinigung dem Friedhofwärter.*** *** *** *** ***(Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße zwischen 5,00 € und 1.000,00 € belegt werden kann.)