Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2
Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2

Fischereischeine

Fischereischeine

Erteilung von Fischereischeinen

  • Für die Erteilung eines Fischereischeines ist das Einwohneramt zuständig, wenn die antragstellende Person in Garmisch-Partenkirchen gemeldet ist.
  • Soweit die Voraussetzungen nach dem Fischereirecht vorliegen (z.B. staatl. Fischerprüfung – Antragstellung hierfür unter www.fischerpruefung.bayern.de) können folgende Fischereischeine ausgestellt werden:
    – Fischereischein auf Lebenszeit                         35,00 €
  • Bei Erteilung des Fischereischeins ist neben der Fischereischein-Gebühr die Fischerei-Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Art des Fischereischeines und ist im Einwohneramt zu erfragen.
    Die Zahlung der Fischereiabgabe und ihr Nachweis durch Eintragung auf der Rückseite des Fischereischeins sind gesetzliche Voraussetzungen für dessen Gültigkeit.
08821/ 910 -3160
Frau Vanessa Wegmann

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: