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Digitales Amtsblatt

15. Apr. 2025
| 2025_039

Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

Der Aufenthalt von                        Herrn Georg Porer

 

früher wohnhaft in:                       Annastraße 21 in 82467 Garmisch-Partenkirchen

 

ist unbekannt.

 

Die Zustellung der Mahnung vom 14.04.2025 ist nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)

  1. V. m. Art. 14 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) nicht möglich.

 

Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die Mahnung beim Markt Garmisch-Partenkirchen, Gemeindekasse, Zimmer Nr. 1.03 zur Einsichtnahme aufliegt und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden kann.

 

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw. Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.

Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Garmisch-Partenkirchen, den 14.04.2025

 

gez.

Karl Ortmeier

Kassenverwalter

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